CSAGT als Projekt-Consultant - Typische Prozedere:

1.

Ein Lieferant oder Dienstleister wendet sich an CSAGT (oder auch umgekehrt) mit Blick auf ein bestimmtes Projekt im Nahen Osten (Projekte hierbei in einem weiteren Sinne verstanden, etwa auch Produkt- und Dienstleistungsanfragen).

 

 

2.

Lieferant / Dienstleister und CSAGT schließen eine Projekt- bzw. Marktspezifische Kooperationsvereinbarung ab entsprechend den einschlägigen Notwendigkeiten des jeweiligen Zielmarktes.

 

 

3.

CSAGT leitet, überwacht, unterstützt, steuert und managt das komplette Projekt in Zusammenarbeit mit assoziierten Büros im Nahen Osten, beginnend mit der Ausarbeitung einer optimierten Präqualifikation und/oder eines optimierten technischen und kaufmännischen Angebotes und endend mit dem Abschluss des Projektes (Sollte eine Gewährleistungsperiode Anwendung finden, dann markiert deren Ende den Abschluss des Projektes).

 

 

4.

Eine Beratungsgebühr zugunsten von CSAGT wird nur im Erfolgsfall fällig (wenn das jeweilige Geschäft tatsächlich zu Stande kommt). Die jeweilige Beratungsgebühr ist vor Abgabe eines jeglichen Angebotes zu fixieren und wird üblicherweise auf Pro-Rata-Basis fällig bei Tätigung jeder Zahlung durch den Endkunden im Nahen Osten an den Lieferanten / Dienstleister, üblicherweise über ein durch eine erstklassige Bank bestätigtes Akkreditiv.